b) Mit Verfügung vom 30. Dezember 2021 zeigte das Rechtsamt den Verfahrensbeteiligten den Eingang der Beschwerde an, wobei es gestützt auf die Sendungsnachverfolgung der Post den 27. Dezember 2021 als Postaufgabedatum nannte. Die Beschwerdeführenden teilten mit Eingabe vom 5. Januar 2022 mit, die Postaufgabe habe am 23. Dezember 2021 stattgefunden. Sie belegen dies mit einer Postquittung. Die 30-tägige Beschwerdefrist ist in jedem Fall eingehalten. Auf die form- und fristgerecht eingereichte Beschwerde ist einzutreten. 2. Gegenstand des Verfahrens