Die Beschwerdegegner erklärten auf Nachfrage des Rechtsamtes, der Betrieb des Gästehauses sei seit 17. Oktober 2022 eingestellt. Die Bauparzelle solle per Frühling 2023 entweder vermietet oder verkauft werden. Als zukünftige Nutzung komme betreutes Wohnen, eine Wohngemeinschaft oder ein Bed-and-Breakfast-Betrieb in Frage; die Liegenschaft könnte auch als Privatresidenz für eine grössere Familie gebraucht werden. 5. Auf die Rechtsschriften, den Fachbericht des TBA und die weiteren Eingaben wird, soweit für den Entscheid wesentlich, in den nachfolgenden Erwägungen näher eingegangen. II. Erwägungen 1. Eintretensvoraussetzungen