Die Gemeinde Matten verzichtete auf Stellungnahmen zur Ergänzung des Fachberichts des TBA und zur Eingabe der Gemeinde Interlaken. Die Beschwerdeführenden äusserten sich mit Stellungnahme vom 28. Oktober 2022, wobei sie u.a. darauf hinwiesen, dass der Betrieb der Beschwerdegegner gemäss den auf dem Internet verfügbaren Angaben geschlossen sei. In ihren Schlussbemerkungen vom 1. Dezember 2022 bekräftigten sie ihre Ausführungen und hielten an ihrer Beschwerde vollumfänglich fest. Weitere Schlussbemerkungen gingen nicht ein. Die Beschwerdegegner erklärten auf Nachfrage des Rechtsamtes, der Betrieb des Gästehauses sei seit 17. Oktober 2022 eingestellt.