Das TBA erläuterte mit Stellungnahme vom 14. September 2022, auf der zum Baugrundstück führenden Stichstrasse sei die Verkehrssicherheit auch dann gewährleistet, wenn beide Vorhaben berücksichtigt würden. Bei der Einmündung der Stichstrasse in die Q.________strasse (auf dem Gemeindegebiet von Interlaken) erkannte es aber erhebliche Verkehrssicherheitsdefizite, die mit der gesteigerten Benutzung durch die Vorhaben wesentlich verschärft würden. Im Zusammenhang mit dem Projekt für die Bebauung der Nachbarparzelle Nr. J.___