Die Beschwerdeführenden äusserten sich mit Stellungnahme vom 3. Juni 2022 zum Fachbericht des TBA. Sie bekräftigten die Rechtsbegehren ihrer Beschwerde. Ferner beantragten sie zusätzliche Abklärungen zum Betriebskonzept der Beschwerdegegner und die Durchführung eines Augenscheins im Hinblick auf die Beurteilung der Erschliessung. Sie machten geltend, dass auf der Nachbarparzelle ein Bauprojekt für Reiheneinfamilienhäuser mit gesamthaft 6 Parkplätzen hängig sei, das bei der Beurteilung der Erschliessung des vorliegenden Projekts berücksichtigt werden müsse. Am 2. August 2022 nahmen die Beschwerdeführenden Stellung zur Projektänderung vom 6. Juli 2022. Sie hielten an ihrer Beschwerde fest.