Das Rechtsamt holte beim Tiefbauamt (TBA), Oberingenieurskreis I (OIK I) einen Fachbericht ein zur strassenmässigen Erschliessung des Bauvorhabens. Das TBA stellte darin u.a. fest, dass die geplanten Parkfelder in ihren Abmessungen nicht der einschlägigen Norm des Schweizerischen Verbands der Strassen- und Verkehrsfachleute (VSS) entsprächen. Das Rechtsamt gab den 2 Akten des Baubewilligungsverfahrens 12/19 der Gemeinde Matten, Dossier 2 (ohne Eingangsdatum), pag. 68 ff.,