3. Dagegen reichten die Beschwerdeführenden am 23. Dezember 2021 Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Sie beantragen die Aufhebung des Bauentscheids der Gemeinde Matten vom 30. November 2021. Auf das Baugesuch der Beschwerdegegner vom 27. Februar 2019 / 19. Oktober 2020 mit Projektänderung vom 30. August 2021 sei nicht einzutreten, eventuell sei dieses abzuweisen. Die zuständige Behörde sei unverzüglich anzuweisen, den Beschwerdegegnern den Betrieb des Gästehauses zu untersagen, und es sei ein sofortiges Betriebsverbot mit Strafandrohung nach Art. 292 StGB anzuordnen.