Die Gemeinde nahm daraufhin das Verfahren wieder auf. Sie forderte die Beschwerdegegner zur Vervollständigung der Baugesuchsunterlagen auf. Die Beschwerdegegner reichten am 29. September 2020 einen Situationsplan, Projektpläne (Grundrisse, Umgebung, Schnitt, Fassaden), einen «Umnutzungsbeschrieb» (welcher die vorgesehenen baulichen Massnahmen erläutert) und eine Parkplatzberechnung ein, am 19. Oktober 2020 zudem ein neues Baugesuchsformular 1.0.2 Das Vorhaben wurde erneut publiziert; die Beschwerdeführenden erhoben erneut Einsprache bzw. hielten diese aufrecht.