Einreichen eines Baugesuchs für bauliche Massnahmen, die auf eine neue Nutzung des bisherigen Einfamilienhauses ausgerichtet seien, habe die Bauherrschaft auch diese neue Nutzung zum Gegenstand des Baubewilligungsverfahrens gemacht. Es handle sich um eine baubewilligungspflichtige Umnutzung. Diese hätte insbesondere auf ihre Zonenkonformität hin überprüft werden müssen. Dies sei erstinstanzlich noch nicht erfolgt. Ausserdem seien die Baugesuchsunterlagen unvollständig und die Einhaltung der erforderliche Anzahl Motorfahrzeug- Abstellplätze sei ebenfalls noch nicht überprüft worden. Die Sache erweise sich damit als noch nicht entscheidreif und sei daher an die Gemeinde zurückzuweisen.