Die Gemeinde Matten erteilte am 30. Dezember 2019 die Baubewilligung. Die BVD hiess eine dagegen eingereichte Beschwerde mit Entscheid vom 22. Juni 2020 (BVD 110/2020/12) gut, hob die Baubewilligung auf und wies das Verfahren zur Fortführung im Sinne der Erwägungen an die Gemeinde zurück. Zur Begründung hielt die BVD fest, der Koordinationsgrundsatz verlange, dass bauliche Massnahmen nicht isoliert, sondern zusammen mit dem damit verbundenen Zweck zu beurteilen seien. Mit dem 1 Gastgewerbegesetz vom 11. November 1993 (GGG; BSG 935.11)