2. Auf Aufforderung der Gemeinde hin reichten die Beschwerdegegner am 27. Februar 2019 ein nachträgliches Baugesuch für den Einbau von neun Nasszellen ein. Sie verbanden dieses mit einem neuen Baugesuch für den Einbau eines Personenlifts sowie einer Dachlukarne und für das Versetzen einer Toilette im Erdgeschoss sowie eines Bads im Obergeschoss. Hinsichtlich der Nutzung erklärten die Beschwerdegegner, dass die Liegenschaft an maximal 10 Gäste pro Nacht vermietet und durch Personen mit Erstwohnsitz bewohnt werde. Die Beschwerdeführenden reichten gegen das Bauvorhaben Einsprachen ein. Die Gemeinde Matten erteilte am 30. Dezember 2019 die Baubewilligung.