Nachdem das Regierungsstatthalteramt anlässlich einer Besprechung auf die Baubewilligungspflicht der Umnutzung zur Gästeunterkunft aufmerksam gemacht hatte, reichten die Beschwerdegegner am 3. April 2017 ein Baugesuch ein für die Umnutzung des Einfamilienhauses in ein Gästehaus mit 8 Doppelzimmern resp. 19 Betten, für 16 Sitzplätze im Inneren und 16 Sitzplätze auf der Terrasse, für den Anschluss an das Fernwärmenetz sowie für eine Betriebsbewilligung nach Gastgewerbegesetz1. Das Regierungsstatthalteramt bewilligte das Vorhaben mit Gesamtbauentscheid vom 11. Dezember 2017.