Im Winter 2016/2017 bauten sie u.a. verschiedene sanitären Anlagen ein und veränderten innere Raumstrukturen. Nachdem das Regierungsstatthalteramt anlässlich einer Besprechung auf die Baubewilligungspflicht der Umnutzung zur Gästeunterkunft aufmerksam gemacht hatte, reichten die Beschwerdegegner am 3. April 2017 ein Baugesuch ein für die Umnutzung des Einfamilienhauses in ein Gästehaus mit 8 Doppelzimmern resp.