b) Die BVD hat die Verfahrensbeteiligten ausdrücklich auf die Erhebung und Verlegung der Verfahrens- und Parteikosten hingewiesen.19 Soweit der Beschwerdeführer erklärt, er anerkenne die Verfahrenskosten nicht, kann er daraus nichts zu seinen Gunsten ableiten. Hinzu kommt, dass der Beschwerdeführer zu Beginn des Beschwerdeverfahrens die Möglichkeit hatte, seine Beschwerde frühzeitig zurückzuziehen. Damit hätte es der Beschwerdeführer in der Hand gehabt, Prozesskosten zu vermeiden. Dies hat der Beschwerdeführer jedoch nicht getan. Vielmehr hat er mit der ergänzten Eingabe vom 6. Januar 2022 seinen Beschwerdewillen bestärkt bzw. diesen klar zum Ausdruck gebracht.