Im Kanton Bern ist das AUE die unabhängige und zuständige Fachbehörde für den Vollzug der kantonalen Aufgaben im Bereich des Schutzes vor nichtionisierenden Strahlen.15 Nach den Akten beurteilte das AUE die fragliche Antennenerweiterung als unabhängige Fachbehörde positiv und beantragte aus Sicht des Immissionsschutzes die Bewilligung.16 In seiner Stellungnahme vom 29. Juli 2021 äusserte sich das AUE im vorinstanzlichen Verfahren eingehend zu den Bedenken des Beschwerdeführers betreffend die Einführung der 5G-Technologie.17 Zusammengefasst hielt das AUE fest, die geplante Erweiterung der Anlage sei bewilligungsfähig, weswegen der Fachbericht vom 10. Mai 2021 seine Gültigkeit behalte.