c) Dem angefochtenen Entscheid ist zu entnehmen, dass sich die Vorinstanz sehr ausführlich auf über fünf Seiten mit den Einspracherügen des heutigen Beschwerdeführers bezüglich der geplanten «5G-Sendeantennen» auseinandersetzte. Dabei hat die Vorinstanz auf den Fachbericht «Immissionsschutz» vom 10. Mai 2021 sowie die Stellungnahme vom 29. Juli 2021 des Amtes für Umwelt und Energie (AUE) verwiesen. Im Kanton Bern ist das AUE die unabhängige und zuständige Fachbehörde für den Vollzug der kantonalen Aufgaben im Bereich des Schutzes vor nichtionisierenden Strahlen.15