b) Die Rüge, wonach die neuen Antennenelemente für den 5G-Funkdienst bereits vor Ausstellung des Bauentscheids installiert worden sind, weist baupolizeilichen Charakter auf und geht über den Streitgegenstand des Beschwerdeverfahrens hinaus. Für die Beurteilung dieses Rügepunkts ist nicht die BVD, sondern die Baupolizeibehörde der Stadt Bern zuständig. Auf die Rüge kann nicht eingetreten werden. Indessen hat die Stadt Bern diesen Rügepunkt bereits geprüft.