Laienbeschwerden bloss auf die Einsprache zu verweisen, wenn sich die Vorinstanz inhaltlich ausführlich mit der Einsprache befasst hat. Von einem Laien darf erwartet werden, dass er darlegt, inwiefern und aus welchen Gründen er dem angefochtenen Entscheid nicht zustimmen kann. Daran ändert auch die eigenhändig unterschriebene und ergänzte Eingabe vom 6. Januar 2022 nichts. Nach Art. 33 Abs. 3 VRPG muss die Beschwerdebegründung innert der 30-tägigen Frist eingereicht werden.11 Im vorliegenden Fall wurde der BVD die zusätzliche Begründung nach Ablauf der 30-tägigen Beschwerdefrist und somit verspätet eingereicht.