c) Aus dem angefochtenen Entscheid ergibt sich, dass sich das Regierungsstatthalteramt über rund fünf Seiten mit folgenden Einspracherügen auseinandersetzte: «Grenzwerte werden überschritten», «5G-Antennen können für Menschen, Tiere und Pflanzen schädlich sein», «Weshalb wird der Haftungsausschluss bei Schäden an Menschen, Tieren und Pflanzen höher gewichtet?», «Daten Volumen müssten konstant gehalten werden» und «Im Sinne des Vorsorgeprinzip sei abzuwarten». Darüber hinaus nahm das Regierungsstatthalteramt im angefochtenen Entscheid auch Stellung zu den Schlussbemerkungen der Einsprechenden.