c) Die Beschwerde muss eine Unterschrift enthalten (Art. 32 Abs. 2 VRPG6) und sie muss innert 30 Tagen seit Eröffnung des Bauentscheide bei der zuständigen Rechtsmittelinstanz eingereicht werden (Art. 40 BauG). Der Beschwerdeführer hat seine E-Mail, die er als Beschwerde betitelte, innert der 30-tägigen Beschwerdefrist eingereicht und innert der Nachfrist eine verbesserte Eingabe mit eigenhändiger Unterschrift nachgereicht. Die Einhaltung der Beschwerdefrist sowie das Gültigkeitserfordernis der Unterschrift geben zu keinen Bemerkungen Anlass. 2. Antrag und Begründung