In der Stellungnahme vom 7. Januar 2022 bemerkte das Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland unter anderem, selbst für eine Laieneingabe sei die Beschwerde ungenügend begründet. Im Schreiben vom 26. Januar 2022 teilte die Stadt Bern ohne einen Antrag zu stellen mit, eine vorzeitige Bauausführung werde durch die Stationseigentümerin bestritten. Die Beschwerdegegnerin beantragte in ihrer Beschwerdeantwort vom 28. Januar 2022 die Abweisung der Beschwerde, soweit darauf eingetreten werden könne. Auf die vorhandenen Akten und die Rechtsschriften wird, soweit für den Entscheid relevant, in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen. II. Erwägungen