3. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet1, führte den Schriftenwechsel durch und holte beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland die Vorakten ein. Mit verfahrensleitender Verfügung vom 29. Dezember 2021 hat der Beschwerdeführer eine kurze Nachfrist erhalten, um seine Beschwerdeschrift rechtsgültig zu unterzeichnen. Mit Eingabe vom 6. Januar 2022 reichte der Beschwerdeführer eine unterschriebene und ergänzte Eingabe ein. In der Stellungnahme vom 7. Januar 2022 bemerkte das Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland unter anderem, selbst für eine Laieneingabe sei die Beschwerde ungenügend begründet.