Auch rügte der Beschwerdeführer, «kein Funke» seiner Bedenken, die er in der Einsprache zum Ausdruck gebracht habe, seien im Entscheid behandelt worden. Er erwartet, dass seine Einsprache erneut 1/7 BVD 110/2021/224 von einer fachkundigen, unvoreingenommenen und unparteiischen Person begutachtet werde. Zudem verlangt der Beschwerdeführer, der Bauherrschaft sei aufgrund des «verfrühten» Baus der Anlage eine Busse aufzuerlegen.