2. Gegen diesen Entscheid erhob der Beschwerdeführer mit E-Mail vom 27. Dezember 2021 Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD). Ohne einen Antrag zu stellen, kritisiert der Beschwerdeführer hauptsächlich, die neuen Antennenelemente für den 5G- Funkdienst («New Radio», Mobilfunktechnologie der 5. Generation) seien bereits vor Ausstellung des Bauentscheids und vor Ablauf der Beschwerdefrist installiert worden. Weiter beanstandet er, es sei für ihn nicht klar, wessen Unterschrift der Bauentscheid enthalte. Auch rügte der Beschwerdeführer, «kein Funke» seiner Bedenken, die er in der Einsprache zum Ausdruck gebracht habe, seien im Entscheid behandelt worden.