Zur Vermeidung von Wildparkieren stehen der Gemeinde nebst planerischen Möglichkeiten auch (bau-)polizeiliche Eingreifmöglichkeiten zur Verfügung. Auch ein allfälliges Interesse der Gemeinde an einer Belebung des Dorfs durch Komfortsteigerungen für Zweitwohnungsbesitzer fällt weniger stark ins Gewicht als das Interesse am Ortsbildschutz. Andernfalls droht eine Aushöhlung der Ortsbildschutzvorschriften.