am Augenschein kaum im Dorf Diemtigen. Das Fehlen von Parkiermöglichkeiten stellt im Hinblick auf die Bedürfnisse des heutigen Lebens und Wohnens eine erhebliche Einschränkung dar. Es ist plausibel, dass damit auch eine Vermietung als Ferienwohnung erschwert wird. Dem öffentlichen Interesse am Ortsbildschutz steht somit ein erhebliches praktisches und finanzielles Interesse des Beschwerdeführers entgegen. Zudem besteht wohl auch ein gewisses öffentliches Interesse daran, dass Grundeigentümer private Parkplätze erstellen können, namentlich zwecks Verhinderung des Wildparkierens, Vermeidung «kalter Betten» etc.