Im vorinstanzlichen Verfahren, insbesondere am Augenschein vom 3. August 2021, hat der Beschwerdeführer dargelegt, dass er sich seit Jahren vergeblich um alternative Parkiermöglichkeiten bemüht habe. Benachbarte Grundeigentümer seien auf ihre Parkflächen selber angewiesen. Öffentliche Parkplätze gibt es nach den Angaben eines Gemeindevertreters 18 Vorakten pag. 52 f. 19 Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft vom 18. April 1999 (BV; SR 101) 20 Verfassung des Kantons Bern vom 6. Juni 1993 (KV; BSG 101.1) 21 Statt vieler BGE 136 I 345 E. 5 mit Hinweisen; VGE 2016/242 vom 8. Juni 2017 E. 5.3; Tschannen/Zimmerli/Müller,