f) Der Beschwerdeführer führt an, ohne die projektierten Parkflächen werde die Nutzung der Liegenschaft – sei es für den Eigengebrauch, die Ferien- oder die Dauervermietung – stark erschwert oder sogar verunmöglicht. Dies liege nicht im öffentlichen Interesse, da dadurch das Dorf weniger belebt sei. Ferner bestehe ein öffentliches Interesse an den Parkplätzen, weil mit diesen die Verkehrssicherheit verbessert werden könne.