Auf der Nachbarparzelle Nr. A.________, auf welcher die andere Hälfte des als erhaltenswert verzeichneten Gebäudes steht, wurde gemäss dem Fotomaterial des von der Vorinstanz durchgeführten Augenscheins18 der gesamte Vorgarten asphaltiert. Der Vorplatz wird aber auch dort durch eine Stützmauer entlang der Fahrbahn begrenzt. Insoweit sind die im ISOS hervorgehobenen Qualitäten des Strassenraums noch vorhanden; sie sind entsprechend den Schutzvorschriften zu bewahren.