Diese Qualitäten des Strassenraums sind betroffen, wenn – wie im streitigen Bauvorhaben vorgesehen – eine bestehende Stützmauer abgetragen und das Terrain auf Strassenniveau für Parkplätze verbreitert wird. Damit ginge die im ISOS umschriebene Begrenzung des Strassenraums durch historische Bausubstanz an diesem Ort verloren und die kompakte Wirkung des Strassenraums würde beeinträchtigt. Auch eine Verwendung des Materials der abgetragenen Mauer für eine hinter die Parkflächen rückversetzte Stützmauer könnte diese negative Wirkung nicht vermeiden. Der Strassenraum würde optisch nicht mehr durch die Stützmauer, sondern durch die parkierten Fahrzeuge begrenzt.