Die Bauparzelle befindet sich im Ortsbildschutzgebiet gemäss dem Zonenplan Nr. 2 der Gemeinde Diemtigen. In einem Ortsbildschutzgebiet sind nur Bauvorhaben gestattet, die den Schutzzweck nicht beeinträchtigen und den von der Gemeinde erlassenen Schutzvorschriften entsprechen oder standortgebunden sind (Art. 86 Abs. 3 BauG). Die im Baubewilligungsverfahren beigezogene KDP begutachtet auch diesen Aspekt (Art. 22a BewD, Art. 417 Abs. 4 GBR13).