Am Augenschein vom 3. August 2021 konnten die Gemeinde und die KDP im Beisein der Leitbehörde ihre Meinungen austauschen.11 Da die Differenzen dabei nicht ausgeräumt werden konnten, hatte das Regierungsstatthalteramt anschliessend seine Würdigung vorzunehmen. Diese hat es im angefochtenen Entscheid, Erwägung 4 dargelegt. Das Vorgehen des Regierungsstatthalteramtes entspricht den gesetzlichen Vorgaben. Es wurden keine Verfahrensfehler gemacht. 3. Denkmal- und Ortsbildschutz