3/10 BVD 110/2021/222 Vorliegend hat sich die Gemeinde in ihrem Amtsbericht vom 6. Mai 20219 auch zur Frage des Ortsbildschutzes geäussert. Sie vertrat die Ansicht, da auf der Nachbarparzelle Nr. A.________ vor dem Haus ebenfalls ein Parkplatz erstellt worden sei, werde das Ortsbild durch das Bauvorhaben nicht zusätzlich gestört.