c) Das TBA führte in seinem Fachbericht vom 5. Mai 20217 aus, die Wanderweghauptroute Oey – Zwischenflüh führe über das betroffene Wegstück. Das Bauvorhaben des Beschwerdeführers tangiere während der Bauphase einen historischen Verkehrsweg von lokaler Bedeutung, welcher im Inventar der historischen Verkehrswege der Schweiz (IVS) als Objekt BE B.________ aufgeführt sei. Das Bauvorhaben könne unter diesem Aspekt mit Auflagen bewilligt werden.