Eine Baubewilligung darf nur erteilt werden, wenn sämtliche Bewilligungsvoraussetzungen erfüllt sind. Fehlt es an einer Bewilligungsvoraussetzung (z.B. an der Einhaltung von Ästhetikvorschriften), so kann die Baubewilligung nicht erteilt werden, auch wenn andere Voraussetzungen (z.B. die Gewässerschutzvorschriften) erfüllt sind. Die Bewilligungsvoraussetzungen müssen kumulativ erfüllt sein. Daher können in einem Amts- oder Fachbericht aufgeworfene Bedenken nicht durch positive Anträge in anderen Berichten aufgewogen werden.