Schliessen sie mit unterschiedlichen Anträgen, so bedeutet dies daher nicht zwingend, dass sie einander inhaltlich widersprechen. Haben sie entsprechend ihrem Zuständigkeitsbereich unterschiedliche Fragen behandelt, so bedeuten die unterschiedlichen Anträge, dass einige Bewilligungsvoraussetzungen nach Ansicht der berichtenden Behörden erfüllt sind, während andere berichtende Behörden dies für andere Bewilligungsvoraussetzungen verneinen.