Im koordinierten Verfahren holt die Leitbehörde die nötigen Amts- und Fachberichte ein und sorgt für den Informationsaustausch unter den Behörden und Fachstellen (Art. 6 Abs. 1 KoG). Die Behörden und Fachstellen beurteilen in ihren Berichten die Fragen, die das Bauvorhaben in ihrem Zuständigkeitsbereich aufwirft. Schliessen sie mit unterschiedlichen Anträgen, so bedeutet dies daher nicht zwingend, dass sie einander inhaltlich widersprechen.