a) Der Beschwerdeführer macht geltend, die Wirkung des Bauvorhabens auf das Ortsbild sei von den einbezogenen Fach- und Amtsstellen unterschiedlich beurteilt worden. Einzig die Kantonale Denkmalpflege (KDP) beantrage den Bauabschlag. Auch die Gemeinde äussere sich in ihrem Amtsbericht zum Ortsbildschutz und nehme in positivem Sinn Stellung. Dasselbe gelte für den Fachbericht Fuss- und Wanderwege und historische Verkehrswege der Schweiz des Tiefbauamts des Kantons Bern (TBA). Der ablehnenden Haltung der KDP sei anlässlich des Augenscheins am 29. Juli 2021 von anderen Teilnehmenden widersprochen worden. Eine Priorisierung des Antrags der KDP rechtfertige sich nicht.