4. Im Übrigen wird der Gesamtbauentscheid des Regierungsstatthalteramts Bern-Mittelland vom 23. November 2021 bestätigt. 5. Der Beschwerdeführerin werden Verfahrenskosten in der Höhe von CHF 2500.00 zur Bezahlung auferlegt. Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist. 6. Der Beschwerdegegnerin werden Verfahrenskosten in der Höhe von CHF 500.00 zur Bezahlung auferlegt. Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist. 7. Die Beschwerdeführerin hat der Beschwerdegegnerin die Parteikosten im Betrag von CHF 5508.00 (inkl. Auslagen) zu ersetzen.