1. Die Beschwerde wird, soweit sie nicht gegenstandslos geworden ist, abgewiesen. 2. Massgebend ist der Plan «Grundriss Erdgeschoss» vom 28. Februar 2022. 3. Ziffer 1.10 der Gesamtbaubewilligung vom 23. November 2021 wird wie folgt ergänzt: «Die nachfolgenden Amts- und Fachberichte sowie Gutachten bilden Bestandteil dieser Gesamtbaubewilligung und deren Nebenbestimmungen sind in allen Teilen einzuhalten: - (…) - die Stellungnahme Immissionsschutz des Amts für Umwelt und Energie vom 24. Juni 2021 zu den Einsprachen - Ziffer 8 des Lärmgutachtens des Ingenieurbüros B.________ GmbH vom 9. September 2020, rev. 10. März 2022»