Auch die hangstabilisierende Funktion des Waldes wird nicht beeinträchtigt, da das Vorhaben nicht in den Wald eingreift. Um sicherzustellen, dass dies auch künftig nicht der Fall sein wird, hat die Vorinstanz zudem mittels Auflage verfügt, die Terrainanpassung waldseitig der Heizzentrale müsse so erfolgen, dass die schlussendliche Böschungsoberkante mindestens den heute vorhandenen Waldabstand einhält, dass die bestehende Waldgrenze nicht zurückgedrängt wird und der Waldrand nicht beeinträchtig wird. Zudem darf im Wald weder Aushubmaterial, Bauschutt, Grünabfall oder sonstiges Material