f) Das Vorhaben ist auf einer Parzelle geplant, welche in der Bauzone liegt. In der Mischzone müssen ein kleiner Grenzabstand von 5.00 m und ein grosser Grenzabstand von 10.00 m sowie ein Strassenabstand von 3.60 m eingehalten werden. Wenn noch ein Waldabstand von 30.00 m eingehalten werden müsste, könnte die Parzelle kaum sinnvoll bebaut werden. Insbesondere könnte das Bauvorhaben, welches für den geplanten Betrieb eine gewisse Grösse aufweisen muss, nicht realisiert werden.