Der Standort der Wärmeverbundzentrale ist an verschiedene Voraussetzungen geknüpft, so dass die Heizversorgung gewährleistet und die Energie optimal genutzt werden kann. Die Wahl des Standorts ist nachvollziehbar und im öffentlichen Interesse. Aufgrund der Ausformung des Baugrundstückes und anderen Vorgaben (Strassenabstand) wird das Baugrundstück mit dem vorliegenden Projekt nach der Projektänderung nun optimal ausgenützt. Damit ist die Standortgebundenheit aus waldrechtlicher Sicht gegeben.