Das AWN reichte im Beschwerdeverfahren seine Stellungnahme vom 24. Januar 2022 ein. Es äusserte sich zur Rüge der Beschwerdeführerin bezüglich des Zusammenhangs der Unterschreitung des Waldabstandes mit der Beschaffenheit des Baugrundstückes oder des Bauvorhabens in der Sache wie folgt: «Unter anderem aufgrund des 1. negativen Amtsberichtes AWN vom 22. Dezember 2020 wurde das Baugesuch überarbeitet und erneut als Projektänderung eingegeben. In der Beantwortung von zwei Voranfragen vom Juni 2020 wurde seitens AWN zweimal festgehalten, dass die Wärmeverbundzentrale und der Holzschnitzelbunker einen Mindestabstand von 15 m zur Waldgrenze einhalten müssen. Die