Auf Grund des negativen Amtsberichts AWN wurde das Baugesuch überarbeitet und erneut als Projektänderung eingegeben. Die Projektänderung hält mit den Hochbauten einen Mindestabstand von 15 m zur Waldgrenze ein. Mit dem geänderten Amtsbericht vom 10.05.2021 wurde diesem Waldabstand aus Härtefallgründen (Ausnützung Baugrundstück / Dimensionierung Bauten) zugestimmt. Die besonderen Verhältnisse zur Erteilung einer Ausnahmebewilligung gründen somit auf den Besonderheiten des Baugrundstücks und der Baute.»