Das AWN beantragt, die Ausnahmebewilligung zur Unterschreitung des Waldabstandes mit folgenden Auflagen zu erteilten: «- Die Terrainanpassung waldseitig der Heizzentrale muss so erfolgen, dass die schlussendliche Böschungsoberkante mindestens den heute vorhandenen Waldabstand einhält. Die bestehende Waldgrenze darf nicht zurückgedrängt und der Waldrand nicht beeinträchtigt werden. - Im Wald darf kein Aushubmaterial, Bauschutt, Grünabfall und sonstiges Material zwischengelagert oder deponiert werden. Das Abstellen von Fahrzeugen und Maschinen auf Waldareal ist untersagt.»