Der Bau der Leitungen erfolgt in mindestens 28 m Waldabstand und von der Wärmeverbundzentrale Richtung Westen abgehend. Da es sich um unterirdische Bauten handelt, ein Mindestabstand von 15 m zur Waldgrenze eingehalten wird und der Waldeigentümer im Baugesuch sein Einverständnis erteilt hat, sind die Leitungen waldrechtlich bewilligungsfrei.»