Allgemein ist auf Grund der starken Unterschreitung des Waldabstandes, der Lage zum Wald und der zu erwartenden Bestandeshöhe mit erheblichen Beeinträchtigungen der Hygiene und Sicherheit (Beschattung / Feuchtigkeit / Blatt- / Ast- und Baumfall) zu rechnen. Es ist mit retroaktiven Massnahmen zur Gewährung der Sicherheit / Hygiene der Bauten zu rechnen. Unter Einhaltung bestimmter Auflagen kann gewährleistet werden, dass die Waldfunktionen gemäss Art. 1 Abs. 1 lit. c WaG zwar tangiert, aber nicht entscheidend beeinträchtigt werden. Die Walderhaltung bleibt indes gewährleistet. Durch das Bauvorhaben entsteht keine übermässige zusätzliche Behinderung der Waldbewirtschaftung.