Mit der nun vorliegenden Projektänderung hält das Bauvorhaben mit den Hochbauten den geforderten Waldabstand von 15 m ein. Die Standortgebundenheit im sehr geringen Waldabstand wird anerkannt. Das Vorhaben sieht weiter den Bau eines Wasserspeichers nördlich und von 4 Kaminen südöstlich der Wärmeverbundzentrale vor. Der Wasserspeicher hält einen Waldabstand von 19 m ein. Der geringste Waldabstand der Kamine beträgt 15 m. Die bodenebene Kiesfläche waldseitig der Heizzentrale sieht einen Waldabstand von 13 m vor. Aus den Unterlagen zur Projektänderung ist nicht mehr ersichtlich, ob und wenn ja, wie eine Anpassung des Terrains auf der Waldseite erfolgt.