Der Wasserspeicher würde nur einen Abstand von 19.00 m zum Wald einhalten, die Kamine 15.00 m und die Kiesfläche 13.00 m. Die Begründung zeige nicht auf, dass die Unterschreitung des Waldabstands mit der Beschaffenheit des Baugrundstücks oder des Bauvorhabens zusammenhänge. Es werde zur Begründung bloss vorgebracht, seitens Gemeinde bestehe der Wunsch, dass auf dem Vorplatz der Wärmebundzentrale Gelenkbusse der D.________ wenden könnten, wofür ein Wendekreis von 25.00 m Durchmesser notwendig sei. Dies erkläre jedoch nicht, weshalb beispielsweise der Kiesplatz nicht verlegt oder verkleinert werden könne.